Keine unmittelbare Auswirkung des Brexit auf europäische Patente
Mit Ablauf des 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union austreten.
Dies wird keine unmittelbare Auswirkung auf europäische Patentanmeldungen und europäische Patente haben.
Deshalb werden auch nach einem vollzogenen Brexit europäische Patentanmeldungen auch für das Vereinigte Königreich geprüft und europäische Patente auch für das Vereinigte Königreich erteilt werden können.
Insofern wird sich nichts ändern.
Mittelbare Folgen mögen durchaus entstehen.
Beispielsweise wird die wirtschaftliche Entwicklung in der "Rest-EU" und im Vereinigten Königreich Einfluss haben auf deren Bedeutung als Märkte und als Standorte von Wettbewerbern.
Diese Folgen liegen aber in der Zukunft und sind nur schwer vorherzusagen.
Ihr Einfluss auf eine jetzt zu fällende Entscheidung für oder gegen eine europäische Patentanmeldung sollte deshalb bis auf Weiteres gering sein.
Auch diese mittelbare Folge sollte aber in den meisten Fällen keinen Einfluss auf eine heutig Entscheidung für oder gegen eine europäische Patentanmeldung haben.